Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
9. April 2022
Anmeldung
Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter, Swiss Motorcycle Academy, den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann nur schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen.
Anzahlung und Restzahlung
Um ein Training zu reservieren, ist eine Anzahlung von 50 % der Trainingseinheit mit der Buchung zu leisten. Die Restzahlung ist vor Ort in bar zu zahlen. Bei Preisen unter CHF 200.— wird bei der Buchung die komplette Summe fällig.
Leistungen
Die Leistungen des Veranstalters ergeben sich aus den jeweiligen Ausschreibungen laut Prospekt, Katalog oder Angebot. Der Veranstalter behält sich vor, den Verlauf der Veranstaltung geringfügig zu ändern.
Teilnehmereignung
Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer: Ich bin grundsätzlich gesund und erfülle die Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt. Stellt der Veranstalter fest, dass der Teilnehmer nicht oder nicht mehr den Anforderungen der Veranstaltung gewachsen ist, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist ausgeschlossen.
Bestimmungen und Gesetze
Für die Einhaltung von Pass-, Zoll-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie Gesetzen und Ähnlichem ist der Teilnehmer alleine verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung der Gesetze und Bestimmungen dem Teilnehmer oder Anderen entstehen, gehen alleine zulasten des Verursachers.
Reiserücktritt
Der Teilnehmer kann jederzeit von seiner Anmeldung zurücktreten. Er muss dies jedoch schriftlich tun. Der Rücktritt wird an dem Tage wirksam, an dem die Rücktrittsmeldung beim Veranstalter eingeht. Bei Rücktritt durch den Kunden gelten folgende Stornosätze: bis 30 Tage vor dem Training 20 %, innerhalb von 29 Tagen vor dem Training ist der gesamte Betrag zu bezahlen. Bei Nichtantritt der Veranstaltung wird der Gesamtbetrag der Veranstaltung einbehalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Rücktrittsversicherung.
Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich vor, aus folgenden Gründen eine Veranstaltung vor Antritt abzusagen:
- Wenn der Trainer wegen Erkrankung oder Verletzung ausfällt. Sollte dies während der Veranstaltung geschehen, erhält der Teilnehmer seinen anteiligen Preis für die noch verbleibenden Tage zurückerstattet.
- Höhere Gewalt (zum Beispiel Krieg, Naturkatastrophen, Unbefahrbarkeit der Strecken), die die Veranstaltung erschwert, beeinträchtigt oder unmöglich macht. In diesem Fall ist der gesamte Tourbetrag fällig.
Teilnehmerzusicherung
Der Teilnehmer sichert zu, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er fährt auf eigene Gefahr, auch wenn er dem Trainer oder Tourguide folgt, und nimmt mit einem Motorrad an der Veranstaltung teil, das für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen und im fahrsicheren Zustand ist. Es gelten die Regeln des jeweiligen Landes (Strassenverkehrsgesetz beziehungsweise Strassenverkehrsordnung) sowie die gesetzlichen Bestimmungen für Haftpflicht- und Fahrzeugversicherungen des entsprechenden Reiselandes.
Es besteht seitens des Veranstalters keine zusätzliche Versicherung. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der jeweiligen Strassenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Er hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener und anderer Sicherheit anzupassen. Dem Teilnehmer sind des Weiteren die Gefahren des Motorradfahrens im Gelände bekannt. Der Teilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung mit ordnungsgemässer Motorradschutzkleidung teilzunehmen.
Beachten von Anweisungen
Verstösst der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder andere Teilnahmevoraussetzungen, oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemässe Durchführung der Veranstaltung gefährdet, verletzt oder geschädigt, hat der Trainer des Veranstalters das Recht, den Teilnehmer nach einer Ermahnung ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr von der weiteren Veranstaltung auszuschliessen. Des Weiteren kann der Teilnehmer für den entstandenen Schaden vom Veranstalter haftbar gemacht werden.
Haftung
Der Teilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der Veranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt. Er übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden (zum Beispiel Personen-, Sach- und Folgeschäden) und sorgt selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz. Er verzichtet gegenüber der Swiss Motorcycle Academy und ihren Mitarbeitern auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Veranstaltung entstehen. Dieser Verzicht wird auch für Angehörige und unterhaltsberechtigte Personen des Teilnehmers erklärt. Der Unterzeichnende stellt die Swiss Motorcycle Academy und ihre Mitarbeiter ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden. Soweit die Swiss Motorcycle Academy die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten in Anspruch nimmt, steht sie lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie die übliche Überwachung ein.
Die Swiss Motorcycle Academy übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemässen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Wir haften nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der gebuchten Veranstaltung. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch die Swiss Motorcycle Academy verursacht wurde. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den dreifachen Preis beschränkt. Sollten einzelne Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt nicht durchführbar sein, so ist die Swiss Motorcycle Academy zur Erstellung eines Ersatzprogrammes berechtigt. Eine Preisminderung ist in jedem Falle ausgeschlossen.
Des Weiteren übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für Bussgelder oder Strafen, die auf der Veranstaltung anfallen könnten. Sollte der Teilnehmer den Trainer oder Tourguide bitten, sein Motorrad auf der Veranstaltung über eine schwierige Passage zu fahren, besteht durch den Veranstalter oder Trainer keinerlei Haftung für entstehende Schäden, zum Beispiel bei einem Sturz. Sollte während der Veranstaltung das Trainermotorrad einen technischen Defekt erleiden, der nicht vor Ort behoben werden kann, kann die weitere Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt werden. Die noch nicht in Anspruch genommenen Leistungen werden vom Veranstalter an den Teilnehmer anteilig zurückerstattet. Weitere Ansprüche an den Veranstalter oder Trainer bestehen nicht.
Haftungsverzicht
Mit der Anmeldung zur Veranstaltung stimmt der Kunde folgender Erklärung zu:
Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens, insbesondere von Fahrten abseits der Strasse, voll bewusst. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf mein eigenes Risiko. Ich erkläre mich einverstanden, dass die Swiss Motorcycle Academy für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeglicher Art sowie für auftretende Störungen, die der höheren Gewalt unterliegen, nicht haftbar gemacht werden kann. Es ist mir bekannt, dass die Swiss Motorcycle Academy nicht für das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet. Sollte mich eine zugezogene Verletzung oder Erkrankung an der Teilnahme noch folgender Tagestouren hindern, so kann ich keine Preisminderung gegenüber der Swiss Motorcycle Academy geltend machen, da die Verletzung oder Erkrankung in meinen eigenen Risikobereich fällt und die Swiss Motorcycle Academy die Leistungen weiterhin bereitstellt. Des Weiteren bin ich für Schäden, die ich Anderen zufüge, selbst zivil- und strafrechtlich verantwortlich. Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln des entsprechenden Reiselandes zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten im Umgang mit dem Motorrad zu schädigen. Ich bin grundsätzlich gesund, erfülle die Anforderungen, die die Veranstaltung an mich stellt, und verfüge über einen gültigen Führerschein und ein amtlich zugelassenes Motorrad. Für das Tragen von Schutzkleidung bin ich selbst verantwortlich.
Reklamationen
Haftungsbegründende Reklamationen sind dem Trainer oder Veranstalter unverzüglich vor Ort mitzuteilen, darüber hinaus spätestens innerhalb eines Monats nach Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen.
Versicherungen
Die Swiss Motorcycle Academy empfiehlt ihren Teilnehmern eine Reiseunfallversicherung, eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Reiserücktrittsversicherung. Eine Versicherung seitens der Swiss Motorcycle Academy besteht nicht.
Verleih von Ausrüstung und Motorrädern
Motorräder und Schutzkleidung können von Partnern der Swiss Motorcycle Academy bereitgestellt werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug sowie die Schutzausrüstung stets pfleglich zu behandeln und es nur für Zwecke zu verwenden, für die es geeignet ist.
Sonstiges
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass Bilddokumentationen für Werbezwecke verwendet werden dürfen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird für beide Teile Luzern vereinbart.
Gültigkeit
Alle Angaben im Prospekt des Veranstalters entsprechen dem Stand der Drucklegung, der jeweils angegeben ist. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleichlautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.
Veranstalter
Swiss Motorcycle Academy by Jasmin Riccius
Tribschenstrasse 40
6005 Luzern
Schweiz